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Die Demokratisierung der Demokratie ein Gastbeitrag Dr. Dr. Iranbomy

Es hat uns ein Beitrag erreicht, den ich hier an dieser Stelle nicht vorenthalten möchte. Wobei ich nicht der gleichen Meinung bin bzw. zuerst die unterschiedlichsten Meinungen sondiere, aber ich finde es immer wichtig, sich mit allen anderen Meinungen auseinander zu setzen. Also habe ich natürlich mal ganz schnell google bemüht und ja es scheint so, als gibt es in Hessen wirklich keine Beschwerdestelle. Es gibt welche in Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die dem Landtag berichten, daher unabhängig sind. Zusätzlich in Sachsen, Thüringen und Niedersachsen, diese berichten aber dem Innenministerium oder der Staatskanzlei. Quelle : https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/polizei-rassismus-umfrage-101.html


Wie sieht die politische Landschaft dazu aus? Ich glaube die Seite die ich dazu gefunden habe ist etwas älter, daher ist diese mit Vorsicht zu genießen. Kurz zusammengefasst CDU dagegen, SPD möchte einen Bürgerbeauftragten, die Grünen möchten einen Ombudsmann, die Linke möchte eine Beschwerdestelle. Quelle : https://wahlkompass-antidiskriminierung.de/ltwhe2018/unabhaengige-beschwerde-und-ermittlungsstelle-fuer-betroffene-von-polizeigewalt/


Björn Weber


So nun möchte ich aber den Artikels des Autors nicht weiter vorenthalten.

Demokratisierung der Demokratie

durch die Einrichtung der Antidiskriminierungsstellen von Dr. Dr. Iranbomy





Demokratisierung der Demokratie durch

die Einrichtung der Antidiskriminierungsstellen

Alarmierend hat der Behördenleiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Herr Bernhard Franke erklärt, dass diskriminierende Polizeimaßnahmen auch in Deutschland verbreitet sind. Dazu kommt noch, dass mindestens seit fast zwei Jahrzehnten internationale Menschenrechtsgremien Deutschland die Einrichtung von unabhängigen Stellen zur Untersuchung von Beschwerden gegen mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Polizei, wie es sie in zahlreichen anderen Staaten schon länger gibt, auch empfohlen haben. Nach den Berichten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes werden immer wieder Betroffene der von Racial Profiling durch die Polizei in Zügen, am Flughafen, auf dem Weg zur Arbeit oder vor der eigenen Wohnung betroffen und dies schadet unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.


Es ist ein offenes Geheimnis, dass für Betroffene diese Erfahrungen weitreichende Auswirkungen haben: Sie erleben Diskriminierung und das Unrecht im Namen des Rechts durch die Macht des Staates als willkürlich und menschenrechtswidrig. Oft führen derartige Stigmatisierungserfahrungen auch dazu, dass Betroffene das Vertrauen in dem demokratischen Staate verlieren und bestimmte Orte meiden oder sich zurückziehen.


Hintergrund des Vorschlages für die Einrichtung von unabhängigen Stellen zur Untersuchung von Beschwerden gegen mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Polizei ist die menschenrechtliche Verpflichtung, Betroffenen ein Recht auf wirksame Beschwerde zu garantieren und sicherzustellen, dass entsprechende Vorwürfe unabhängig, angemessen, unverzüglich und öffentlich überprüfbar untersucht werden und Betroffene im Verfahren beteiligt werden. Durch die Einrichtung einer Antidiskrimierungsstelle bei der Polizei ( ADS - Pol.) kann das Vertrauen bei der Bevölkerung, insbesondere bei den Minderheiten, die öfter Opfer der Diskriminierung nach AGG sind, aufbauen. Wer dies tut, verhindert nicht nur eine notwendige und sachliche Auseinandersetzung, sondern ignoriert zugleich, wie wichtig die Rolle der Polizei als tragender Säule unseres Rechtsstaates und unserer Demokratie ist. Pauschale Angriffe tragen die Gefahr in sich, das Vertrauen von Menschen i


n den Rechtsstaat zu untergraben. Eine solche Destabilisierung des Vertrauens in staatliche Institutionen spielt aber genau den Kräften in die Hände, denen die parlamentarische Demokratie ohnehin ein Dorn im Auge ist. Dabei verteidigt die Polizei unseren Rechtsstaat, unsere Grundrechte und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen jedwede Art von demokratiefeindlichen Angriffen.


Dr. Dr. Iranbomy





Im Foto ist Dr. Dr. Sharom Iranbomy als er mit 19 Jahre für seinen Kampf gegen Kriminalität in Zusammenarbeit mit der Polizei vom Polizeipräsident für seine tapfere Leistungen belobigt wurde.




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